Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der Entwicklungshilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer des Finanzamtes Frankfurt/M. V-Höchst, Steuer-Nr. 47 250 57172, vom 15.03.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum der Jahre 2018 – 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.